Förderung für Kreatives für Ihr Business

Imagefotos, Social Media Auftritt, Videografie oder Businessbilder - alles für Ihr Unternehmen

Förderungsmöglichkeiten im Überblick

Jetzt gleich checken - was trifft auf Sie zu.

junges Unternehmen
bis zu 2000 netto
50% Förderung auf Endsumme
  • Sitz in Leipzig
  • Gründung nicht länger als 3 Jahrezurückliegend
  • 50% Gesamtförderung
  • bis zu 2000€ für Sie
  • Ab Investitionshöhe von 1000€ netto
  • kein verarbeitendes Gewerbe/Handwerk
  • ist nicht andersweitig Förderfähig
Verarbeitendes Gewerbe
bis zu 4000 netto
50% Förderung auf Endsumme
  • Sitz in Leipzig
  • Gründung nicht länger als 3 Jahrezurückliegend
  • oder
  • Sie verfügen über mind. 1 Mitarbeiter
  • 50% Gesamtförderung
  • bis zu 4000€ für Sie
  • Ab Investitionshöhe von 1000€ netto
  • Maßnahme ist durch kein anderes Programm Förderfähig
für Sie
älteres Unternehmen
bis zu 2000 netto
50% Förderung auf Endsumme
  • Sitz in Leipzig
  • Gründung länger als 3 Jahrezurückliegend
  • Sie verfügen über mind. 1 Mitarbeiter
  • 50% Gesamtförderung
  • bis zu 2000€ für Sie
  • Ab Investitionshöhe von 1000€ netto
  • kein verarbeitendes Gewerbe/Handwerk
  • ist nicht andersweitig Förderfähig

Die Förderung im Überblick

Ziel der Maßnahme

Diese Maßnahme soll den Einsatz kreativwirtschaftlicher Leistungen in Unternehmen fördern. Vor allem
bei Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sollen die Hemmnisse zur Inanspruchnahme einer
kreativen Leistung abgebaut werden. Ziel ist die Steigerung der Innovationstätigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit sowie die Professionalisierung des eigenen Unternehmens. Die
kreativwirtschaftlichen Leistungen sollen sich auf Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens
beziehen.
Gleichzeitig werden Leipziger Unternehmen der Medien- und Kreativwirtschaft durch die Umsetzung
der Dienstleistungsaufträge gestärkt.

Gefördert wird

Gefördert wird die Inanspruchnahme von Kreativ-Dienstleistungen von in Leipzig ansässigen
Unternehmen der Medien- und Kreativbranche.

Vorraussetzungen

1. Die Inanspruchnahme der Kreativleistung erhöht maßgeblich die
Wettbewerbsfähigkeit und Professionalität des antragstellenden
Unternehmens.
2. Die Kreativleistungen dienen der Gestaltung, Visualisierung,
Vermarktung oder Markenbildung eines Produktes oder einer
Dienstleistung des antragstellenden Unternehmens.
3. Die Kreativleistungen zur Professionalisierung des
antragstellenden Unternehmens müssen einen
Mindestauftragswert von insgesamt 1.000 € netto aufweisen.
4. Erklärung, dass das Vorhaben nicht im Rahmen der sächsischen
Mittelstandsrichtlinie (E-Business) oder anderer Bundes- oder
Landesförderprogramme förderfähig ist

Art der Förderng

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung und ist nicht rückzahlbar

Höhe

Die Förderung kann in folgenden Kategorien gewährt werden:
Kategorie 1: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 €
Kategorie 2: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 4.000 €,
wenn das antragstellende Unternehmen aus dem
verarbeitenden Gewerbe oder dem Handwerk stammt

Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsstellung

Zeitpunkt Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Anträge können nur im Umfang
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt werden.
Frist Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht
begonnen wurde, d.h., dass der Dienstleistungsvertrag frühestens am
1.Tag des im Zuwendungsbescheid definierten Bewilligungszeitraumes
geschlossen werden darf.
Unterlagen Einzureichen sind folgende Antragsunterlagen:
- das Antragsformular mit
- Anhang 1: Auflistung aller relevanten Ausgaben
- Anhang 3: de-minimis-Erklärung
- Angebote/Kostenvoranschläge
-> anhand der Unterlagen erfolgt die Berechnung der Fördersumme
- Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- Unternehmens- und Projektbeschreibung:
- Kurzvorstellung Unternehmen
- Projektbeschreibung mit Darstellung der Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit / Professionalisierung des Unternehmens
durch die Kreativleistung
Abrechnungsfrist Die Umsetzung des Vorhabens ist bis spätestens 3 Monate nach Ende
des Bewilligungszeitraumes durch die Einreichung der Abrechnungsunterlagen
nachzuweisen. Zum Jahresende können ggf. kürzere
Abrechnungsfristen angeordnet werden
einzureichende Unterlagen Einzureichen sind folgende Abrechnungsunterlagen:
- Formular Verwendungsnachweis mit
- aussagekräftigem Sachbericht zum durchgeführten Projekt
- zahlenmäßigem Nachweis über die tatsächlich geleisteten
Ausgaben in Gegenüberstellung mit den im Antrag aufgelisteten
Positionen
- 1 Rechnungskopie (Hauptrechnung) mit dazugehörigem Kontoauszug
als Bezahltnachweis
Auszahlung Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip
– nach Abschluss des Vorhabens,
– nach vollständiger Einreichung der Abrechnungsunterlagen,
– nach positiver Prüfung der Abrechnungsunterlagen durch das Amt
für Wirtschaftsförderung

Weitere Informationen

im Internet unter www.leipzig.de/mittelstandsprogramm
per Email an wirtschaft@leipzig.de
per Telefon unter 0341-123 5885
persönlich im Amt für Wirtschaftsförderung nach telefonischer
Terminabsprache (Neues Rathaus, EG, Martin-Luther-Ring 4-6,Leipzig)

Wir nutzen Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Infos
Ok, verstanden